Bankrecht

Zum Begriff des Bankrechts gibt es keine einheitliche Definition. Vielmehr kann man es institutionell, aber auch funktionell verstehen. 

Beim institutionellen Bankrecht handelt es sich um solche Materien, die die Rechtsverhältnisse von Banken und Kreditinstituten regelt. Dabei wird der Begriff der Bank in drei Säulen aufgestellt: 

  • Private Bank
  • Öffentliche Bank 
  • Genossenschaftsbanken

Bei dem funktionellen Bankbegriff richtet man sich hingegen nach dem Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit. Somit stellt das Bankrecht nach diesem Verständnis die Gesamtheit des Rechts der Schöpfung, des Geldumlaufs, der Geldverwahrung und der Geldvernichtung dar. Dazu zählen auch alternative Zahlungs- und Überweisungssysteme. 

Des Weiteren lässt sich das Bankrecht in öffentliches und privates Bankrecht unterteilen. 

Im öffentlichen Bankrecht werden die Funktionen von einer staatlichen Einflussnahme und Mitwirkung geformt. Im Vordergrund steht hier vor allem das staatliche Aufsichtsrecht. Ziel dieses Aufsichtsrecht ist es,

  • dem Bankgewerbe eine Struktur zu geben,
  • dem Banksystem Schutz vor schädlichen Einflüssen und Entwicklungen zu gewähren, 
  • Gewerbefreiheit zu sichern und 
  • Anleger- und Verbraucherschutz festzuschreiben. 

Zu den gesetzlichen Grundlagen kann man in öffentlichen Bankrecht das Börsengesetz (BörsG), das Kreditwesengesetz (KWG), das Bausparkassengesetz (BausparkassenG), das Investmentgesetz (InvG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zählen.

Ein weiteres zentrales Element im öffentlichen Bankrecht ist da Währungsrecht. Nach Art. 88 S.2 GG in Verbindung mit Art. 105 ff. EGV liegt die Kompetenz bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Europäischen System der Zentralbank (SEZB), wozu gem. § 3 S.1 BBankG auch die Deutsche Bundesbank zu zählen ist. 

Das private Bankrecht regelt vielmehr die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen unter den Banken selbst oder die der Banken zu ihren Kunde im Rahmen ihrer typischen Betätigungsfeld durchgeführten Rechtsgeschäfte. Dabei gibt es keine speziellen Vorschriften. Die einschlägigen Vorschriften sind an zahlreichen Stellen zu finden und nicht selten kommt es vor, dass sich die unterschiedlichsten Rechtsbereiche überschneiden. Ein Großteil der Vorschriften findet sich jedoch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Im Bankrecht kommt es besonders in folgenden Bereichen zu rechtlichen Fragestellungen: 

  • Abbuchungsverfahren
  • Bürgschaft
  • Einzugsermächtigung
  • Finanzierungshilfen
  • Grundschuld und Hypothek
  • Konto und Zahlungsverkehr
  • Kreditgeschäfte
  • Rechte und Pflichten eines Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Kunden
  • Spareinlagen

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Bankrecht verständlich darlegen, die unterschiedlichsten Prozesse erläutern und die Rechte und Pflichten der Banken sowie ihrer Kunden aufzeigen.