Öffentliche und private Bank, Genossenschaftsbanken

Grundsätzlich umfasst das als private Bankrecht bezeichnete Rechtsgebiet die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut sowie den damit einhergehenden Rechten und Pflichten der jeweiligen Parteien. Bei den Kunden muss es sich jedoch nicht zwangsläufig um Privatpersonen handeln, sondern können diese durchaus auch folgende sein: 

  • Gewerbetreibende
  • Ämter
  • Behörden 
  • Sonstige Institutionen 

Zum typischen Bereich, welcher durch das private Bankrecht geregelt wird, gehört beispielsweise die Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut sowie alle erdenklichen Aspekte in Hinsicht auf

  • Kontenarten,
  • Spareinlagen,
  • Zahlungskarten,
  • den Zahlungsverkehr im Allgemeinen,
  • Überweisungen,
  • Lastschriftverfahren,
  • Abbuchungsverfahren,
  • Einzugsermächtigungen,
  • Kredite im Allgemeinen und diesbezügliche Sicherheiten, 
  • etwaige Ansprüche von Kreditinstituten und Kunden und diesbezügliche Pfändungsmöglichkeiten und
  • die Rechte und Verpflichtungen von Hinterbliebenen im Fall des Todes des Kunden.

Ein weiterer Aspekt, der im Bankrecht verankert ist, sind die verbindlichen Höchstgrenzen für anfallende Gebühren und sonstige Kostenaufstellungen der Kreditinstitute.

Einzelne Aspekte des privaten Bankrechts sind folgende:

  • Darlehensvertrag (§ 488 ff. BGB)
  • Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff. BGB)
  • Finanzierungshilfen (§§ 499 ff. BGB)
  • Geschäftsbesorgungsverträge (§§ 675 ff. BGB)
  • Recht der Zahlungsdienste (§§ 675 c ff. BGB)
  • Bürgschaft (§ 765 ff. BGB)
  • Sicherungsübereignung (§§ 929, 930 BGB)
  • Grundschuld (§§ 1191 ff.)
  • Hypothek (§§ 1113 ff. BGB)

Sofern Kreditinstitute verschiedene Bankleistungen anbieten, handelt es sich um sogenannte Universalbanken. Von diesen gibt es in Deutschland etwa insgesamt 1.700 Banken, von denen sich die meisten den Universalbanken zuordnen lassen. Daraus lässt sich erkennen, dass das Bankensystem in Deutschland ein Universalbankensystem darstellt. In diesem System werden grundsätzlich drei Hauptgruppen von Universalbanken unterschieden. Dazu zählen unter anderem

  • Sparkassen,
  • Genossenschaftsbanken und
  • Privatbanken.


Bei den Privatbanken werden die Großbanken, die Zweigstellen ausländischer Banken sowie einige private Regionalbanken und sonstige Kreditbanken umfasst. Zu den Großbanken gehören

  • Deutsche Bank (einschließlich der Marke Postbank),
  • Commerzbank und
  • UniCredit Bank.

Da diese Großbanken in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft organisiert sind, bedienen sie insbesondere den deutschen Raum und sind lediglich in ihren Geschäftsaktivitäten zum Teil auch international ausgerichtet.

Zudem zählen zur weiteren Hauptgruppe von Universalbanken, beziehungsweise zum öffentlich-rechtlichen Finanzsektor, die Sparkassen mit ihren Landesbanken. Ihre Eigentümer sind öffentlich-rechtliche Träger. Unter diesen werden beispielsweise Gemeinden, Kreise oder Länder verstanden. Darüber hinaus ist das jeweilige Geschäftsgebiet einer Sparkasse in der Regel auf das Gebiet ihres Trägers begrenzt, sodass sie rein regional tätig sind. 

Der Geschäftsschwerpunkt stellt dabei die Förderung von Vermögensbildung sowie die Kreditversorgung der regionalen Bevölkerung und des Mittelstands dar. Weiter fungiert die DekaBank Deutsche Girozentrale als zentrale Vermögensverwaltung der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe und bietet unter anderem auch verschiedene Investmentfonds. 

Sofern die Sparkassen aufgrund ihrer Größe gewisse Funktionen nicht selbst anbieten können, kommen die von einzelnen oder mehreren Bundesländern getragenen Landesbanken ins Spiel. Diese sind zum Beispiel die Helaba oder Bayerische Landesbank. Zu den Funktionen, die von solchen Landesbanken erfüllt werden, zählen beispielsweise:

  • Wertpapiergeschäfte,
  • internationaler Zahlungsverkehr und
  • Organisation von größeren Krediten.

Die Produkte der Landesbanken werden hierbei von den angeschlossenen Sparkassen vertrieben.

Die dritte Hauptgruppe bilden die Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD Banken sowie genossenschaftliche Spezialinstitute). Hierbei sind bei den Genossenschaftsbanken über die Hälfte ihrer rund 30 Millionen Kunden gleichzeitig auch Mitglieder. Das bedeutet, dass die Kunden von Genossenschaftsbanken Genossenschaftsanteile bei ihrer Bank erworben haben. So werden die Kunden mit einer Mitgliedschaft zu Teilhabern beziehungsweise Anteilseignern des Kreditinstituts.

Weiter sind die Genossenschaftsbanken regional ausgerichtet. Auch verfügen sie, durch ihr dichtes Zweigstellennetz in städtischen sowie in ländlichen Regionen, über eine hohe Präsenz. Darüber hinaus liegt das Hauptgeschäft der Genossenschaftsbanken im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft. Im Vergleich zu den Landesbanken im Sparkassensektor fungiert die DZ Bank hier als Zentralinstitut und ermöglicht den Genossenschaftsbanken zum Beispiel

  • Abwicklung des Auslandsgeschäfts,
  • Bereitstellung von Kapitalmarktprodukten,
  • Betreuung größerer Firmenkunden und
  • Risikoteilung im Kreditgeschäft.

Allerdings gibt es neben den Universalbanken in Deutschland auch Spezialbanken, die nur eine oder sehr spezielle Bankleistungen anbieten. Hierzu zählen die Pfandbriefbanken und Bausparkassen. Außerdem übernehmen die Förderkreditinstitute des Bundes und der Länder eine Sonderrolle, um andere Bankleistungen anzubieten, wie beispielsweise

  • Förderprogramme für Privatpersonen und Unternehmen (von der KfW-Bankengruppe, die diese über die Hausbanken anbietet),
  • Investitionen in Technologien,
  • Investitionen für den Hausbau und
  • Investitionen im Umweltschutz.

Sowohl die Universalbanken als auch die Spezialbanken treten somit als Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen auf. Dabei stehen sie im direkten Geschäftskontakt mit ihren Kunden. Daher werden sie ebenfalls als Geschäftsbanken bezeichnet.

Neben den Geschäftsbanken zählt auch die Deutsche Bundesbank zum deutschen Bankensystem. Dabei war sie als bundesdeutsche Zentralbank bis Ende 1998 für alle geldpolitischen Entscheidungen sowie die Stabilität der Währung verantwortlich. Heute ist die Bundesbank Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Eurosystems, wobei das vorrangige Ziel auch hier die Gewährleistung der Stabilität des Euro-Werts ist. Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt der Deutschen Bundesbank im nationalen Bereich auch die wichtige Rolle der Bankenaufsicht zu.