Bürgschaft

Bei einer Bankbürgschaft tritt die Bank als Bürge ein, verlangt hierfür jedoch Sicherheiten. Dabei kann eine Bankbürgschaft für Unternehmen oder Privatpersonen eine wichtige Alternative sein, um einen Kredit zu vermeiden und die Liquidität zu wahren. 

Grundsätzlich wird daher unter der Bankbürgschaft verstanden, dass ein Kreditinstitut als Bürge eintritt. Jedoch ist eine solche Bürgschaft nicht umsonst. Vielmehr wird sie vom Schuldner mit jährlichen Gebühren bezahlt. So handelt es sich bei der Bankbürgschaft um ein Kreditgeschäft, das in § 1 Abs. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG) aufgeführt wird.

Mithilfe einer Bankbürgschaft kann ein Schuldner gegenüber einem Dritten nachweisen, dass er finanzielle Verpflichtungen aus einem Vertrag sicher einhalten kann. Grundsätzlich werden Bankbürgschaften neben Privatkunden auch an Geschäftskunden vergeben.

Darüber hinaus sollte sowohl der Schuldner auf der einen als auch der Gläubiger auf der anderen Seite darauf achten, dass der Bürgschaftsvertrag alle Eventualitäten abdeckt. Gerade in Fällen von Mietbürgschaften werden oftmals im Kleingedruckten besondere Aspekte vergessen, weshalb die Bank dann etwa in bestimmten Situationen nicht als Bürge fungiert, weil diese nicht vertraglich abgedeckt sind.

Zudem sollten Vermieter darauf achten, dass im Bürgschaftszertifikat festgehalten wird, dass die Bank bereits bei der ersten Aufforderung zahlt. So muss daher kein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Die Bank hat dabei außerdem eine ähnliche Funktion wie ein Bürge bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft.

Weiter zahlt die Bankbürgschaft grundsätzlich der Schuldner. Das bietet somit den Vorteil, dass dieser die Hauptschuld nicht an den Gläubiger abführen muss, sondern lediglich für die Bereitstellung der Zahlungsgarantie der Bank bezahlt. Dabei richten sich die monatlichen oder jährlichen Gebühren insbesondere nach der Höhe der Bürgschaftssumme und dem Ausfallrisiko. Es gilt also der Grundsatz, dass je geringer die Bonität ist, desto höher werden auch die Gebühren. Weiter gilt jedoch auch, dass je höher die Summe ist, für welche die Bank bürgt, desto höher fallen auch die Gebühren aus.

Die Bankbürgschaft kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen eingesetzt werden. Bei Privatpersonen wird die Bürgschaft vor allem im Rahmen von Mietverträgen genutzt. So kann ein Verbraucher, welcher eine Mietkaution bezahlen muss, eine Bankbürgschaft nutzen. In diesem Fall bürgt die Bank für die Höhe der Mietkaution. Wird die Kaution fällig, zahlt die Bank diese an den Vermieter. Darüber hinaus können auch Mietausfälle durch die Bankbürgschaft gesichert werden.

Auch bei Unternehmen kann die Bankbürgschaft für Mietkautionen von Gewerberäumen genutzt werden. So können Unternehmen durch diese Möglichkeit ihre Liquidität für laufende Kosten oder Investitionen wahren. Zudem wird die Bankbürgschaft auch im Rahmen von Firmen-Krediten eingesetzt.