Einzugsermächtigung

Personen, die ein Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto eröffnen und Geld darauf einzahlen wollen, stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Auf der einen Seite kann das Geld vom Girokonto überwiesen werden. Auf der anderen Seite kann im Administrationsbereich des Tages- oder Festgeldkontos eine Lastschrift vom Girokonto veranlasst werden.

Grundsätzlich ist die Lastschrift ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Das bedeutet, dass mit dem Lastschriftverfahren die Abbuchung eines bestimmten Betrages vom Zahlungsempfänger angewiesen wird. Im Vergleich dazu wird bei einer normalen Überweisung der Zahlungsauftrag dagegen vom Zahlenden vorgenommen. 

Zwar ist das Lastschriftverfahren in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, jedoch sind die Modalitäten im sogenannten Lastschriftabkommen festgehalten. Dabei stellt das Lastschriftabkommen eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundesbank und den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft dar.

Es gibt zwei verschiedene Arten des Lastschriftverfahrens:

  • Einzugsermächtigung
  • Abbuchungsverfahren

Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird dem Zahlungsempfänger gestattet, einen fälligen Betrag ein- oder mehrmals vom betreffenden Konto einzuziehen. So können Mieter ihrem Vermieter beispielsweise die Erlaubnis erteilen, die monatliche Miete zu einem vereinbarten Zeitpunkt einzuziehen.

In solchen Fällen schließen Mieter und Vermieter mit der Einzugsermächtigung einen (meist) schriftlichen Vertrag ab. Sofern der Einzugsermächtigung also zugestimmt wurde, bedeutet dies, dass die vereinbarte Miete vom betreffenden Konto abgebucht wird.

Hierbei ist der Vorteil bei der Einzugsermächtigung, dass der Zahlungspflichtige immer das Recht hat, einer Belastung aus einer Lastschrift zu widersprechen. Wenn die belasteten Beträge zum Beispiel nicht stimmen sollten, empfiehlt es sich dringend, der Belastung zu widersprechen. In einem solchen Fall sollte daher stets schnell agiert und die Abbuchung widerrufen werden. Denn nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen ist es nicht mehr möglich, die Belastung rückgängig zu machen. Sofern die Frist versäumt wurde, bleibt der Zahlungspflichtige auf dem Schaden sitzen.

Vorteile des Lastschriftverfahrens bestehen einerseits darin, dass

  • der Zahlungspflichtige keine Termine mehr überwachen muss und sich somit Zeit spart, da das Ausfüllen von Zahlungsbelegen entfällt und
  • in Pünktlicher Zahlungseingang gewährleistet werden kann (Zahlungs- oder Skontofristen können nicht versäumt werden).

Nachteile des Lastschriftverfahrens bestehen andererseits darin, dass

  • das Konto zu den Fälligkeitsterminen eine ausreichende Deckung vorweisen muss und
  • zusätzlicher Schriftverkehr anfällt, da für die Teilnahme am Lastschriftverkehr eine Unterschrift benötigt wird.