Jedem Verbraucher, der sich mit dem Thema Finanzierung beschäftigt hat, ist der Begriff Hypothek geläufig. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang auch der Unterschied zwischen einer Hypothek auf der einen und der Grundschuld auf der anderen Seite beachtet werden. So kommen bei einer klassischen Baufinanzierung nämlich keine Hypotheken zum Tragen, sondern Grundschulden.
Die Hypothekenvergabe ist dabei abhängig vom Wert des zu besichernden Gegenstandes. Für die Ermittlung der Höhe der möglichen Hypothek, muss für das zu beleihende Objekt deshalb zunächst der Beleihungsrahmen ermittelt werden. Dabei muss dieser jedoch nicht zwangsläufig identisch mit dem Kaufpreis sein.
Weiter dürfen Hypothekenbanken Darlehen bis zu einer Höhe von 60 Prozent des Beleihungswertes vergeben. Sofern der Finanzierungsbedarf darüber hinausgeht, wird dieser in der Regel durch die assoziierte Hausbank übernommen. Nachdem die Hypothek eingetragen wurde, besteht für den Kreditgeber die Möglichkeit, das Objekt zu verwerten, wenn der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kredit nicht mehr nachkommt.
Kurz gefasst, bestehen die Besonderheiten der Hypothek in den folgenden Aspekten:
- Eine Hypothek wird ebenso wie die Grundschuld in das Grundbuch des Hauses eingetragen
- Sobald das Darlehen an den jeweiligen Gläubiger zurückgezahlt wurde, wird die Hypothek aus dem Grundbuch gestrichen
Die Hypothek ist somit an ein Darlehen gebunden und reduziert sich mit jeder Zahlung, die an den jeweiligen Gläubiger getätigt wird.
Hypotheken dienen der Besicherung von Darlehen und werden durch spezielle Hypothekenbanken ausgezahlt. Das bedeutet also, dass die Hypothek mit einem konkreten Darlehen verbunden ist. Hingegen liegt die Besonderheit der Grundschuld darin, dass diese eine abstrakte Absicherung darstellt, die auch ohne eine entsprechende Verbindlichkeit im Grundbuch eingetragen sein kann. Grundsätzlich entfallen die wenigsten aller Grundpfandrechte auf Hypotheken, sodass die meisten Fälle über eine Grundschuld abgedeckt werden.
Sowohl die Grundschuld als auch die Hypothek gelten in Deutschland als Sicherheit, damit eine Immobilie erworben werden darf. Während die Hypothek nach der Tilgung aus dem Grundbuch gestrichen wird, bleibt die Grundschuld im Vergleich dazu im Grundbuch des Hauses vermerkt. Das bedeutet also, dass selbst entschieden werden kann, ob die Grundschuld gelöscht werden soll oder nicht.
Darüber hinaus liegt der Vorteil darin, dass die Grundschuld nicht an ein Darlehen gebunden ist. Das bedeutet, dass die Grundschuld nach der Tilgung zu einer Eigentümergrundschuld wird. Die Grundschuld kann zudem auch auf einen Dritten übertragen werden. Da die Grundschuld insgesamt mehr Vorteile mit sich bringt, entscheiden die meisten Banken eigenständig, dass das Darlehen als eine Grundschuld eingetragen wird. Nur in seltenen Fällen wird eine Hypothek vereinbart.