Zahlungsverkehr

Die nationalen Zahlungsverfahren (Überweisungen sowie Lastschriften) werden seit dem 1. Februar 2014 durch europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ersetzt. Dadurch ist das sogenannte SEPA, also ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, entstanden. Dieses einheitliche Verfahren umfasst die 28 EU-Staaten sowie auch

  • Island,
  • Liechtenstein,
  • Norwegen, 
  • Monaco und
  • die Schweiz.

Zuvor hat jedes Land der EU bargeldlose Zahlungen anders gehandhabt. Dies hat allerdings zur Folge, dass Überweisungen über Ländergrenzen hinweg nicht nur umständlich und langsam, sondern auch teuer sind. Aus diesem Grund können die genannten Aspekte durch die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA) vereinfacht werden.

So ersetzt SEPA die nationalen Zahlungsverfahren, sodass Überweisungen und Lastschriften im Inland und im europäischen Ausland gleich zu handhaben sind. Zudem baut SEPA die bestehenden Hindernisse im innereuropäischen Zahlungsverkehr ab.

Zeitgleich wurde auch eine neue, internationale Kontonummer, die IBAN, eingeführt. Diese setzt sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Hinzu kommen das Kürzel DE für Deutschland sowie eine Prüfziffer. Durch diese Einführung sollen Überweisungen mit falschen Angaben verhindert werden. Darüber hinaus erhält jeder Bankkunde seine IBAN direkt von seiner Bank.

Für Privatkunden gilt jedoch, dass vor Einführung der SEPA bestehende Daueraufträge und erteilte Einzugsermächtigungen, z.B. für Miete, Rundfunkbeiträge oder Strom automatisch auf SEPA umgestellt wurden. In diesem Zusammenhang erleichtern Übergangsfristen in Deutschland die Umstellung auf das neue System, sodass Privatkunden zum Beispiel bis zum 1. Februar 2016 Überweisungen wie gewohnt mit Kontonummer und Bankleitzahl tätigen können.

Darüber hinaus können Kunden beim Einkaufen ebenfalls so lange weiter mit dem elektronischen Lastschriftverfahren bezahlen. Jedoch fällt seit 2016 bei Zahlungen ins Ausland auch der sogenannte BIC-Code weg, welcher eine Art internationale Bankleitzahl darstellt. Das bedeutet, dass seit 2016 bei Zahlungen ins Ausland allein die IBAN ausreicht.

Grundsätzlich können sich Privatpersonen daher mehr Zeit lassen, wohingegen Unternehmen und Vereine bereits zum 1. Februar 2014 ihr Zahlungssystem auf SEPA vorbereiten mussten. Damit ist insbesondere gemeint, dass sie rechtzeitig die entsprechenden technischen Voraussetzungen schaffen mussten. 

Außerdem ist eine sogenannte Gläubigeridentifikationsnummer nötig, um weiter als Zahlungsempfänger am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können. Die benötigte Gläubigeridentifikationsnummer muss hierfür auf der Internetseite der Bundesbank beantragt werden. Zudem sollte von Unternehmen beachtet werden, dass diese ihre Kunden über die Umstellung der Einzugsermächtigung auf SEPA- Mandate informieren müssen.

Die Einführung von SEPA bietet viele praktische Vorteile, sodass Überweisungen schneller, billiger und sicherer getätigt werden können.